B197 - Dank neuer Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum Führerschein!

Dein Automatik-Vorteil Klasse B197

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Corona Regelungen

23.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSCorona Regelungen

Gemäß der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO- vom 19.11.2021 gelten ab dem 22.11.2021 bis einschließlich 12.12.2021 gelten folgende Regelungen für den Fahrschulbetrieb:

  1. TheoretischePrüfung: 2G-Regelung
  2. Praktische Prüfung: 2G-Regelung 
  3. Theoretische Ausbildung: 2G-Regelung
  4. Praktische Ausbildung: 2G-Regelung
  5. Simulatorfahrstunden: 2G-Regelung

Ohne gültige Nachweise können wir oben genannte Punkte leider nicht durchführen.

Zusätzlich sind bei den Ausbildungen und Prüfungen auch weiterhin die allgemeinen Bestimmungen und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen (Tragen einer medizinischen Maske, Abstandsregelungen und allgemeine Hygienemaßnahmen) zu beachten.

Am Mittwoch wird das neue Infektionsschutzgesetz veröffentlicht. Ausgehend vom bisherigen Wissensstand, sind hier für Sachsen keine weiterreichenden Maßnahmen für den Fahrschulbetrieb und  -prüfungen zu erwarten.

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